Ondertunun – Anderten



zuletzt aktualisiert:
17.11.2011


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Gedenkstein am TorgartenBereits vor mehr als eintausend Jahren wurde Anderten zum ersten Mal unter dem Namen Ondertunun urkundlich erwähnt.

Ein gewisser Bernhard Bidonis filius de Ondertunun war Sachverständiger und Zeuge bei Verhandlungen von Grenzregulierungen zwischen den Diozösen Hildesheim (Gau Astfala) und Minden (Gau Engem), die König Otto III. vornehmen ließ.

Die Originalurkunde ist im Jahr 1013 ein Opfer der Flammen geworden; eine Abschrift dieser Urkunde ist weder mit Datum noch Siegel versehen worden.

Mit Sicherheit ist die Urkunde zwischen dem 25. 12. 983 (Krönungstag König Otto III.) und dem 19. 2. 993 (Todestag von Bischof Erpo von Verden) angefertigt worden.

Aufgrund dieser Daten konnten Andertens Einwohner 1985 das 1000-jährige Bestehen ihres Heimatortes feiern.

Aber schon vor mehr als 1.300 Jahren war das Anderter Gebiet besiedelt, wie Ausgrabungen es bewiesen haben. Denn als im Herbst 1919 mit dem Bau der Anderter Schleuse begonnen wurde, stieß man auf ein Gräberfeld mit 108 menschlichen und 4 Pferdeskeletten. Als Grabbeigaben wurden u.a. auch fränkische Langschwerter gefunden.

Vor mehr als 150.000 Jahren müssen sich auf Anderter Gebiet bereits Menschen aufgehalten haben, wie Funde von Faustkeilen und Klingen aus Feuerstein es belegen. Danach war wohl unser Gebiet schon immer bewohnt, weil Gegenstände und Werkzeuge auch aus der Rentierjägerzeit, der mittleren und jüngeren Steinzeit sowie der Bronzezeit gefunden wurden. Der Anderter Landwirt und Heimatforscher Ludwig Kracke fand etliche Steinwerkzeuge aus diesen Epochen.

Die Ansiedlungsmöglichkeiten auf Anderter Gebiet waren nämlich geradezu ideal! An den Hängen des damals bewaldeten über 100 Meter hohen Kronsberges wurden Lichtungen geschlagen, der Boden für den Ackerbau urbar gemacht. Es gab viele Quellen, deren Wasserläufe auch in den kältesten Wintermonaten nicht zufroren.

Damals bestand ein großer zusammenhängender Wald von Anderten bis Braunschweig, also beste Voraussetzungen für erfolgreiche Jagd auf Wild und zur Beschaffung von Bau- und Brennholz. Nach Westen und Osten war für Menschen fast unpassierbares sumpfiges, mooriges Gebiet, also konnte man Angriffe von Feinden aus diesen Richtungen ausschließen. So war der Ort auch gut zu verteidigen.

Ondertunun (übersetzt: hinter dem Zaun) hieß unser Wohnort um das Jahr 990. Unter Zaun verstand man damals eine Anlage, die Schutz gewährte. Dieser Schutz muss eine stabile Verteidigungsanlage gewesen sein und war wohl wie folgt angelegt: Zuerst ein tiefer und breiter Graben, dann ein hoher mit Dornenbüschen bepflanzter Erdwall, der noch durch dicht nebeneinander eingerammte und oben zugespitzte Pfähle verstärkt wurde.

Um 1694 schütteten Dorfbewohner den Graben dieser Verteidigungsanlage zu um darauf Gärten anzulegen. Mindestens zwei Passierstellen muss die Befestigungsanlage gehabt haben: Das große und das kleine Tor. Das große Tor wird an der Stelle gewesen sein, wo heute die ‚Sehnder Straße’ in die ‚Gollstraße’ mündet. Das kleine Tor war unweit der Straßenkreuzung ‚Ostergrube’/‚Gollstraße’. Daran erinnert heute noch die gemütliche Gaststätte ‚Zum kleinen Tor’.

Wappen der FreienAnderten gehört wie weitere 13 Orte (Lehrte, Ilten, Ahlten, Harber, Sehnde, Rethmar, Höver, Dolgen, Klein-Lobke, Haimar, Evern, Bilm und Gretenberg) zum ‚Großen Freien’. Den Mitglieder des ‚Großen Freien’ wurden besondere Rechte eingeräumt, wie z.B. persönliche Freiheit und freies Eigentum, eigene Gerichtsbarkeit, Braurechte, Krugnahrung (Gastwirtschaften) zu eröffnen. Besonders stolz war man auf das Recht, freie Jagd ausüben zu können.

Links ist das Wappen der Freien abgebildet.

 

Dieses Recht hat sich bis heute erhalten. Die Besitzer einer Reihenhofstelle und Inhaber eines Jagdscheins dürfen in den Anderter Mooranteilen im Altwarmbüchener Moor die Jagd ausüben.

Anderter WappenDie Rechte entstanden wahrscheinlich aus der Zeit Karls des Großen (742-814). Aber auch Pflichten hatten die Freien zu erfüllen: So u.a. die allgemeine Wehrpflicht, Beschaffen von Waffen, Munition und Uniform, Unterhaltung von Amtsgebäuden.

In den Wappen der Angehörigen des ‚Großen Freien’ wird der welfische Löwe geführt. In dem Anderten Wappen ist dieser Löwe in der oberen Hälfte.

In dem unteren Teil sind die drei Löwenköpfe aus dem Wappen der Familie von Anderten. Die Erlaubnis hierzu gab Major Paul von Anderten.

 

 

HeiratsurkundeDer Halbmeier Johan Heinrich Bauermeister – angeblich 25 Jahre alt – aus Anderten und Sophia Rosina Elisabeth Bremer – angeblich 19 Jahre alt – aus Bemerode haben am 27. März 1825 einen Ehevertrag geschlossen. Zu der bevorstehenden Hochzeit gab Heinrich Friedrich von Anderten sein Einverständnis (seine „guthsherrliche Consens”).

Einige Daten und Ereignisse